Maybe2morrow – as weird as it sounds…

April 2, 2009

Was mich an der Gesellschaft stört…

Einsortiert unter: about me,Schule — maybe2morrow4u @ 10:43 vormittags
Tags: ,

Unser Deutschlehrer hat uns gebeten im Unterricht “kurz” aufzuschreiben, was uns an der Gesellschaft stört. Wir sollten irgendein beliebiges politisches oder gesellschaftliches Problem ansprechen…Natürlich stören mich noch mehr sachen als die, die ich hier erwähne, aber hier ist dann mal, was ich so aufs Papier gebracht hab. Here it is:

Was mich an der Gesellschaft stört? In erster Linie sind das zwei Dinge: An erster Stelle steht die Tatsache, dass die heutige Gesellschaft blind für alle Warnhinweise ist und ihren eigenen Lebensraum immer weiter zerstört, sodass es für folgende Generationen immer schwieriger werden wird einen so exzessiven Lebensstil zu führen, wie es heute in den Industrienationen Gang und Gebe ist. Wir rotten Tierarten aus, zerstören riesige landwirtschaftliche Flächen durch falsche Bewirtschaftung, zerstören die Regenwälder, welche Hauptproduzenten des Sauerstoffs sind, welchen wir existenziell benötigen, vergiften das Wasser, welches wir zum Leben brauchen, durch giftige Abwässer und es macht nicht den Anschein als hätte die Gesellschaft vor, ihr Verhalten in nächster Zeit zu ändern. Im Gegenteil: Durch die Profitgier und die Aussicht auf Erfolg und Macht schreitet die Zerstörung immer schneller und härter voran. Das Predigen von Wissenschaftlern und Naturschutzorganisationen stößt auf taube Ohren. Wer verzichtet schon freiwillig auf einen ordentlichen Batzen Geld zugunsten von Generationen, welche man selber mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht mehr mit erleben wird?

An zweiter Stelle steht meine eigene Generation, welche, als Ganzes betrachtet, immer dümmer wird. Zwar werden die Ansprüche an Schulabgänger immer höher und ohne eine gute Ausbildung kann man es heute zu fast nichts mehr bringen, doch alles in allem lässt sich beobachten, dass die heutigen Generationen immer dümmer werden, sei es aus Desinteresse oder weil sie es einfach nicht besser wissen. Dinge die normalerweise zum Allgemeinwissen gehören sollten, weiß auf spontanes Nachfragen kaum jemand zu beantworten. Als Barak Obama als neuer US-Präsident vereidigt wurde habe ich mit einer Freundin telefoniert. Als ich ihr sagte was ich mir grade ansah meinte sie nur sie könne eh kein Englisch. Ich habe ihr gesagt, dass das ganze auch übersetzt würde woraufhin sie nur entgegnete: „Ach, ich interessier mich eh nicht so für England!” Schüler sind mehr an modernsten Unterhaltungsmedien, Klatsch und Tratsch, Musik oder Modetrends interessiert als an aktuellen politischen oder gesellschaftlichen Ereignissen und Problemen. Kaum noch jemand bildet sich seine eigene Meinung zu Themen, welche nicht grade in der Öffentlichkeit breitgetreten werden oder zu denen die Meinung von den Medien vorgefertigt an die breite Masse weiter gegeben wird.

Ich wünsche mir, dass die Gesellschaft offener für das wird, was um sie herum passiert, auch mal über den Tellerrand blicken und nicht nur die Scheuklappen anlegt und sich nur in ihrem eigenen kleinen Sichtfeld bewegt. Ich wünsche mir, dass die Menschen erkennen, dass sie etwas bewegen können, wenn sie sich nur ausreichend informieren und alle an einem Strang ziehen. Ich wünsche mir, die Gesellschaft würde aus einmal gemachten Fehlern lernen und auch mal an das Morgen denken, nicht immer nur an das eigene Wohl heute. Ich wünsche die Menschen wären einsichtiger…

Und was stört euch??

Januar 28, 2009

Schwarze in den USA

Einsortiert unter: Politik,Schule — maybe2morrow4u @ 6:06 nachmittags
Tags: ,

Wir nehmen in Gesellschaftslehre und Geschichte zur Zeit die Vereinigten Staaten von Amerika durch. Zu diesem Zweck sollten wir in kleinen Gruppen Teilbereiche der amerikanischen Geschichte erarbeiten und in einer Präsentation zusammenfassen. Lena und ich hatten das Thema “Geschichte der Schwarzen in den Vereinigten Staaten bis 1950″. Für alle die es interessiert: Hier ist die Präsentation.

Schwarze in den USA 

Schwerpunkt unserer Präsentation ist die Sklaverei. Das Thema “Racial Segregation” schneiden wir nur an.

Verzeih mir Lena das ich dich nicht gefragt habe :P

Oktober 13, 2008

Rechtsschutzversicherungen

Einsortiert unter: Schule — maybe2morrow4u @ 5:26 nachmittags
Tags:

Wir haben in der Schule im Fach VBL (Versiecherungsbetriebslehre) gerade Referate zu verschiedenen Versicherungen erstellt. Ich war in der Gruppe die sich mit dem Thema “Rechtsschutzversicherung” auseinandergesetzt hat. Ich dachte ich stell die ergebnisse mal im Weblog on damit andere da auch etwas von haben. War ne ganzschöne Arbeit das Ganze noch mal umzuschreiben, aber andernfalls hätte das Copyright für den Text bei meinem Klassenkameraden gelegen und der wäre glaub ich nicht so scharf darauf gewesen irgendwann im Internet über seinen Text zu stolpern. Here it is:

Allgemeines zum Rechtsschutz

Wer mit einem Streitfall vor Gericht zieht, riskiert in dem Fall das man den Prozess verliert, sehr hohe Kosten. Neben den Gerichtskosten kommen Anwaltshonorare, Zeugengelder und Kosten für Gutachten hinzu. Da diese Kosten für Privatpersonen häufig nicht tragbar sind, gibt es Rechtsschutzversicherungen. Diese fangen, je nach vereinbarter Leistung, einen Großteil der entstehenden Kosten ab und machen es so für jedermann möglich, sein Recht vor Gericht durchzusetzten.

Zuersteinmal sollte man wissen, dass die Rechtsschutzversicherung eigentlich nicht “die” Rechtsschutzversicherung ist, sondern das es viele verschiedene Rechtsschutzversicherungen gibt, die jeweils speziellen Lebensbereichen angepasst sind. Dazu gehören unter anderen:

  • Arbeitsrechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz
  • Schadenersatzrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Opferrechtsschutz
  • Vertrags- und Sachenrechtschutz

Bei Rechtsschutzversicherungen jeglicher Art handelt es sich um Individualversicherungen, das heißt, sie sind nicht, wie z.B. Krankenversicherungen, gesetzlich vorgeschrieben. Daher sollte man sich vor Abschluss eines Versicherungsvertrags gründlich informieren, ob man die angebotenen Leistungen wirklich benötigt. Man kann im Jahr sehr viel Geld sparen, wenn man darauf achtet, dass man sich richtig versichert und nicht unnötig für überflüssige Versicherungen zahlt.

Leistungen

Die Leistungen, welche eine Rechtsschutzversicherung trägt, können sich von Anbieter zu Anbieter leicht unterscheiden und sind von der Beitragshöhe abhängig. Von der Beitragshöhe hängt ab, wie hoch die von der Versicherung übernommene Deckungssumme und die Selbstbeteiligung sind und bis zu welcher Höhe Sraufkautionen übernommen werden. In wie weit Leistungen auch im Ausland übernommen werden ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Von der Versicherung übernommen werden:

  • die gesetzlichen Anwaltskosten
  • Zeugengelder
  • Sachverständigenhonorare
  • Gerichtskosten
  • Strafkautionen bis zu einer vertraglich festgelegten Höhe
  • und die Kostenerstattung für den Gegner

Nicht in den Leistungen von Rechtsschutzversicherungen inbegriffen sind:

  • Bußgelder
  • Geldstrafen
  • vorsätzliche Rechstverstöße
  • Streitigkeiten aus Termin- und Spekulationsgeschäften
  • genehmigungspflichtige Neu-, Um- und Ausbauten an Gebäuden
  • Buß- und Halteverbote
  • Familien- und Erbangelegenheiten

Wann tritt die Versicherung in Kraft?

Die Versicherung tritt in Kraft, sobald ein tatsächlicher oder ein behaupteter Schadensfall vorliegen. Vorausgesetzt es liegt kein schuldhaftes Handeln vor und es ist ein Erfolg in Aussicht, wird die Versicherung den Fall mit hoher Warscheinlichkeit übernehmen.

Es bringt allerdings nichts, die Versicherung abzuschließen wenn ein Rechstsstreit bereits unvermeidlich ist, da die Versicherung nur Leistung für Fälle erbringt, die sich während der Vertragslaufzeit ereignen.

Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten?

Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten man darauf achten, ob man diese überhaupt benötigt, und wenn ja, welcher Art sie dann sein sollte (z.B. Vielfahrer –> Verkehrsrechtsschutz). Worauf man auch achten sollte, ist ob nicht viele Bereiche in denen eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll wäre bereits durch andere Versicherungen abgedeckt sind. Viele Blechschäden im Straßenverkehr werden so z.B. von der Haftpflichtversicherung getragen und wer in einer Gewerkschaft ist, benötigt im Normalfall keinen Arbeitsrechtsschutz. Teile der Gebäuderechtsschutz oder des Mietrechtsschutzes werden in einigen Fällen durch die Mitgliedschaft in eienm Mieterbund o.ä. abgedeckt.

Des weiteren wissen viele nicht, dass man bis zum Alter von 25 Jahren über die Rechtsschutzversicherung der Eltern mitversichert ist, vorausgesetzt man hat kein geregeltes Einkommen, da man z.B. Student ist. Für Studenten und Senioren gibt es häufig besondere Angebote. Für sie gibt es bei vielen Versicherern gesonderte Tarifen, bei denen diese Gruppen weniger zahlen.

Man sollte sich auch fragen, ob man eine Rechtsschutzversicherung wirklich benötigt. Wer stets darauf bedacht ist keinen Ärger zu machen und gerichtlichen Streitigkeiten aus dem Weg geht, dem würde eine Rechtsschutzversicherung wenig bringen.

Kündigung des Versicherungsvertrags

Bei einem normalen Vertrag, gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Der Vertrag muss also drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt werden, damit er sich nicht automatisch verlängert. Des weiteren gibt es mehrere außerordentliche Kündigungsgründe. Einer ist, wenn der Versicherer vertraglich zugesicherte Leistungen verweigert. In diesem Fall muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach der Leistungsverweigerung erfolgen. Ein weiterer Kündigungsgrund kann sein, wenn die Beitragssätze erhöht werden, ohne das eine Leistungssteigerung einher geht. Auch in diesem Fall muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach der Benachrichtigung über die Beitragserhöhung bei der Versicherung eingehen. Des weiteren kann die Versicherung nach dem 2. Rechtsschutzfall gekündigt werden. Die Kündigung muss unmittelbar nach Zusage der Deckung mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres ausgesprochen werden. 

Bei längerfristigen Verträgen, wie z.B. einem 10-jahresvertrag, ist 3 Jahre nach Vertragsabschluss die erste Möglichkeit den Vertrag zu kündigen, danach besteht jährlich die Möglichkeit. Auch hier gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.

Soweit zu dem Thema. Das ist der Inhalt den wir im Unterricht erarbeitet haben. Ich hoffe wir haben gut genug recherchiert und der Text ist informativ. Das wars. Bis zum nächsten…

Theme: Rubric. Bloggen Sie auf WordPress.com.

Follow

Bekomme jeden neuen Artikel in deinen Posteingang.